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Fachunternehmererklärun nach EnEV 2009

Fachunternehmererklärung

 

Nach § 26 a der Energieeinsparverordnung ( EnEV ) muss der Fachunternehmer (Stuckateur / Maler) der eine Wärmedämmung ausführt eine Fachunternehmererklärung an den Eigentümer abgeben, wenn er planerisch tätig wurde. Dies ist dann immer der Fall wenn er keine Ausführungsvorgaben von einem Architekten oder Energieberater bekommen hat.

Seit der Einführung der neuen EnEv 2009 zum 01.10.2009 ist diese Fachunternehmererklärung für alle Ausführenden Unternehmen verpflichten die Änderungen an den Außenbauteilen ( Dämmung oder auch nur Putz ) vornehmen und jeder Bauherr sollte sobald die Arbeiten abgeschlossen sind auf diese bestehen.

Besser noch vor Beginn der Arbeiten vertraglich festhalten und vereinbaren.

Die EnEV und in diesem Zusammenhang auch die Fachunternehmererklärung sind aber auch noch für andere Bereich bindend, wie zum Beispiel : Erneuerung der Heizung , Dämmung der Kellerdecke, Dämmung der obersten Geschossdecke, Zwischensparrendämmung, Erneuerung der Fenster.

Als erforderliche Angaben sollte diese mindestens enthalten:

-Anschrift ausführende Firma

-Anschrift Bauherr

-wenn abweichend Anschrift Bauvorhaben

-Einhaltung der Energieeinsparverordnung

- was wurde ausgeführt oder Hinweis auf die beigefügte Rechnung

- was wurde eingebaut oder Hinweis auf die beigefügte Rechnung

- Unterschrift ausführender Unternehmer

Ein gutes Beispiel für eine Fachunternehmererklärung findet man auf der Homepage der Firma Baumit  www.baumit.de

Sollten die Arbeiten von einem Subunternehmer ausgeführt worden sein, muss dieser die Fachunternehmererklärung direkt an den Eigentümer überreichen. Besser jedoch an Eigentümer und Hauptauftragnehmer.

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Stuckateurmeister
Marcus Hoffmann
Hahnenstraße 55
50171 Kerpen
Telefon: 02237/603622
E-Mail: info [at] stuck-hoffmann [punkt] de
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