ab dem 01.07.2008 besteht die Pflicht zur Ausstellung für Gebäude im Bestand.
wer sein Gebäude vermietet, verpachtet oder verkauft.
für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 01.07.2008 Pflicht.
für Gebäude ab Baujahr 1966 ab dem 01.01.2009
Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009
zwei Varianten von Energieausweisen gibt es:
in den meisten Fällen darf der Eigentümer zwischen einem der beiden Varianten frei wählen. Keine Wahlfreiheit besteht für Eigentümer von unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem Jahr 01.11.1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit (EnEV 2009)
Bedarfsausweis:
techniche Analyse der Bausubstanz (Wände, Fenster) und der Heizungsanlage
Aufdeckung der Schwachstellen und Tipps für die Moderniesierung
Errechnug der Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung.
Verbrauchsausweis:
Errechnung aus Heizkostenabrechnung
Energieverbrauch der Gebäudenutzer der letzten 3 Jahre (sehr stark Abhänig vom verbrauchsverhalhten der Mieter).