Stuckateurmeister Marcus Hoffmann
Mieterhöhung nach Gebäudesanierungsmaßnahmen
Unter bestimmten Umständen ist eine Mieterhöhung nach einer energetischen Gebäudesanierung möglich.
Ist die Modernisierung gerechtfertigt können 11% der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden.
Werden zum Beispiel die Fenster ausgetauscht oder die Fassade gedämmt so können diese Kosten umgelegt werden.
Würden sich die Kosten etwa bei 10.000€ liegen, dann könnten 1100€ auf die Jahresmiete umgelegt werden. Dies würde eine Mieterhöhung von 91,66€ monatlich ausmachen. Die dann unter den Mietparteien aufgeteilt werden. Diese Kosten werden aber bei einer Energetischen Sanierung schnell um ein vielfaches überschritten.
Hält sich der Vermieter genau an die Vorgaben, hat der Mieter keine Möglichkeit sich gegen diese Erhöhung zu wehren.
Zu beachten für den Vermieter:
-Mieter drei Monate vor der Sanierung schriftlich über die Maßnahmen informieren.
-Beginn und voraussichtliche Dauer der Sanierung
- voraussichtliche Mieterhöhung
- Art- und Umfang der Sanierungsmaßnahmen
Eine Modernisierungs- oder Erhaltungsmaßnahme bedarf nicht der Zustimmung des Mieters. Der Vermieter muss sich kein Einverständnis beim Mieter holen.
Nach §554 BGB muss der Mieter grundsätzlich die Maßnahmen dulden.
Der Mieter hat das Recht unter Umständen die Miete zu mindern, wenn im Laufe der Arbeiten Mängel auftreten wie z.B. die Fenster abgehängt werden oder starke Lärmbelästigung besteht.
Er hat jetzt auch ein Sonderkündigungsrecht.
Auf den nächsten Seiten habe ich einige Informationen aus verschiedenen Bereichen zusammen getragen, die im Zusammenhang mit meinen Arbeiten im laufe der Zeit entstanden sind und für den Kunden von interesse sein könnten.
Gerne nehme ich hier auch weiter Anregungen und Fragen auf und werde diese beantworten.
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Stuckateurmeister
Marcus Hoffmann
Hahnenstraße 55
50171 Kerpen
Telefon: 02237/603622
E-Mail: info [at] stuck-hoffmann [punkt] de
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